Wichtige Formalitäten

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Fax: 030/ 47 48 05 40 

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1.) Es ist erforderlich, dass Ihre Krankenkasse den Transport vor Beginn schriftlich genehmigt. Es ist zu beachten, dass wenn auf dem vom Arzt ausgestellten Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) folgende Punkte angekreuzt sind, eine Vorabgenehmigung Ihrer Krankenkasse nicht erforderlich ist:

  • Krankenhausbehandlung voll- oder teilstationär oder
  • Krankenhausbehandlung vor- oder nachstationär


2.) Für eine Krankenbeförderung ist ein Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) ausgestellt von Ihrem behandelnden Arzt erforderlich. Selektiert je nach Beförderungsmittel haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt wo zu erkennen ist, wie ein Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) auszufüllen ist.

3.) Vereinbaren Sie bitte mit uns schnellstmöglich einen Termin bezüglich der Durchführung einer Krankenbeförderung Berlin. Im Fall einer Akutbeförderung zum Arzt bzw. in die Rettungsstelle stehen wir Ihnen auch kurzfristig zur Seite.

Ausfüllanleitung & Muster (Verordnung einer Krankenbeförderung) für Patient & Fachpersonal

Taxi/Mietwagen
Voraussetzung: Gehfähige Patienten, die aus zwing. med. Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können.

 

Welches Kreuz muss gesetzt werden?
  • Taxi/Mietwagen: JA!
Muster siehe Anhang mit Bezeichnung: TS MW
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TS MW dauerhaft mobilitätseingeschränkt
TS MW dauerhaft mobilitätseingeschränkt
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TS MW nachstationär
TS MW nachstationär.PNG
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TS MW
TS MW Nachbehandlung amb. OP.PNG
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Tragestuhlwagen/ Mietwagen tragend
Voraussetzung: Patienten, die aus zwingenden medizinischen Gründen nicht gehfähig sind oder Rollstuhlfahrer, die sich nicht aus ihrem Rollstuhl umsetzen können ( Kopfstütze muss vorhanden sein ), bzw. wenn Stufen zu überwinden sind.

 


Welches Kreuz muss gesetzt werden?
  • Tragestuhlwagen bzw. Andere-> TSW eintragen: JA! (kein BTW) oder Mietwagen!
  • TRAGESTUHL!
Muster siehe Anhang mit Bezeichnung: TS TSW
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TS TSW dauerhaft mobilitätseingeschränkt
TS TSW dauerhaft mobilitätseingeschränkt
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TS TSW
TS TSW ambulant Rückfahrt.PNG
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Krankentransportwagen
KTW grenzen sich gegenüber TSW dadurch ab, dass sie eine medizinisch-fachliche Betreuung leisten und Patienten auf einer Krankentrage liegend befördern können.

Welches Kreuz muss gesetzt werden?
  • Krankentransportwagen, da medizinisch-fachliche Betreuung notwendig: JA! und die Begründung
  • Tragestuhl oder liegend!
  • anderer Grund, der Fahrt mit KTW erfordert: JA!
Muster siehe Anhang mit Bezeichnung: TS KTW 1 und TS KTW 2 (z.B. RST-Einweisung)
 
Zusatz: medizinisch-fachliche Betreuung notwendig
  • Die spezielle medizinisch qualifizierte fachliche Betreuung ist im Freitext konkret anzugeben. Aus der Begründung des Beförderungsmittels muss hervorgehen, dass die medizinisch-fachliche Betreuung zwingend erforderlich ist.
  • Krankenbeförderungen mit medizinisch-fachlicher Betreuung werden nur von KTW durchgeführt, unabhängig davon, welches Beförderungsmittel sich aufgrund der medizin.-technischen Ausstattung ergeben würde.
  • Die Angaben zur medizin.-technischen Ausstattung sind dennoch notwendig, damit dokumentiert ist, wie das Personal des KTW die Patienten befördern muss.
  • Zur medizinisch-fachlichen Betreuung gehören auch spezielle Schutz- und Desinfektions-Maßnahmen aufgrund einer infektiösen Krankheit (gesicherte Diagnose oder Verdachtsdiagnose).
 
In Sonderfällen: Angabe „Notfall oder "akut"“ im Feld Begründung des Beförderungsmittels
Mit „Notfall oder akut“ müssen Sonderfälle gekennzeichnet werden, in denen die Genehmigungsprüfung im Voraus nicht gegeben ist (Kurzfristfahrt oder keine Vorabgenehmigung möglich)
 
Für alle Vertragsärzte:
Es handelt sich um eine vorher verordnete Fahrt. Jedoch ist eine vorherige Beantragung der Genehmigung bei der Krankenkasse nicht möglich,
  • weil die Fahrt zwingend medizinisch innerhalb von 2 Stunden nach Entstehen ihrer Notwendigkeit durchgeführt werden muss oder
  • weil die Notwendigkeit der Fahrt außerhalb der Servicezeit der jeweiligen Krankenkasse entstanden ist
  • und die Fahrt zwingend medizinisch vor der nächsten Servicezeit durchgeführt werden muss.
 
Zusätzlich für Ärzte in den Rettungsstellen der Krankenhäuser
Bei einer Notfallfahrt mit KTW hin zur Rettungsstelle handelt es sich um eine rückwirkende Verordnung. Eine Notfallfahrt liegt vor, wenn vor Durchführung der Fahrt aufgrund einer Notfallsituation keine ärztliche Verordnung möglich ist. Der verordnende Arzt hat die Fahrt nicht veranlasst.
In der Begründung des Beförderungsmittels wird der Gesundheitszustand des Patienten bei der Übernahme vom KTW dokumentiert (ggf. durch Verdachtsdiagnosen). Dazu ist Datum und Uhrzeit des Beginn der Notfallsituation anzugeben. Unter medizinisch-technischer Ausstattung und medizinisch-fachlicher Betreuung werden die vom KTW erbrachten Leistungen dokumentiert.
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TS KTW 1
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TS KTW 2
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