Tel: 030/ 47 59 62 46
Fax: 030/ 47 48 05 40
E-Mail: info@goldhahn-berlin.de
1.) Es ist erforderlich, dass Ihre Krankenkasse den Transport vor Beginn schriftlich genehmigt. Es ist zu beachten, dass wenn auf dem vom Arzt ausgestellten Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) folgende Punkte angekreuzt sind, eine Vorabgenehmigung Ihrer Krankenkasse nicht erforderlich ist:
2.) Für eine Krankenbeförderung ist ein Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) ausgestellt von Ihrem behandelnden Arzt erforderlich. Selektiert je nach Beförderungsmittel haben wir
Ihnen eine Übersicht erstellt wo zu erkennen ist, wie ein Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) auszufüllen ist.
3.) Vereinbaren Sie bitte mit uns schnellstmöglich einen Termin bezüglich der Durchführung einer Krankenbeförderung Berlin. Im Fall einer Akutbeförderung zum Arzt bzw. in die Rettungsstelle
stehen wir Ihnen auch kurzfristig zur Seite.